Bei familiären Streitigkeiten handelt es sich um eine höchstpersönliche Rechtsproblematik.
Von daher ist es für mich von höchster Bedeutung, Sie vertrauensvoll zu beraten und in Ihrer Angelegenheit zu begleiten.
Ich berate und vertrete Sie im Familienrecht in folgenden Gebieten:
- Ehescheidungen
- Auflösung von Lebenspartnerschaften
- Fragen zum Kindes-, Ehegatten und Elternunterhalt
- Regelung des Sorge- und Umgangsrechts
- Aufteilung des Vermögens aus Anlass von Trennung und Scheidung (Zugewinnausgleich etc.)